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Arzneimittel

Der Begriff des Arzneimittels oder der sog. Pharmaka ist aus dem griechischen Sprachgebrauch abgeleitet und bedeutet dabei in etwa soviel wie Gift, Droge oder Arznei. Unter einem Arzneimittel ist laut dem deutschen Arzneimittelgesetz (AMG) alle Stoffe und auch alle Zubereitungen aus Stoffen zu verstehen, die am oder im menschlichen oder tierischen Körper zur Anwendung kommen, um Körperschäden, Krankheiten oder krankheitsbedingte Leiden sowie krankhafte Beschwerden sonstiger Art zu erkennen, zu lindern, zu heilen oder auch zu verhüten. Dabei sollen mit Hilfe der verschiedenen Arzneimittel körperfremde und schädliche Stoffe aber auch Parasiten und andere Erreger von Krankheiten entweder komplett beseitigt oder unschädlich gemacht werden. Des weiteren soll mit Hilfe der Arzneimittel – die nicht immer Medikamente sein müssen – der körperlich funktionale Zustand, die seelischen Zustände des Patienten sowie die Funktionen und die Beschaffenheit des Körpers des Patienten erkannt und bzw. oder beeinflusst werden. Teilweise soll ein Arzneimittel auch körpereigene bzw. vom tierischen oder menschlichen Körper erzeugte Körperflüssigkeiten oder Wirkstoffe ersetzen.